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Jugendschutz / FSK

Der Kinobesuch von Kindern und Jugendlichen unterliegt gewissen Vorschriften und Regelungen. Diese sind vor allem im Jugendschutzgesetz (JuSchG §11) und in den Vorschriften der FSK – der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft – festgehalten.

Auf dieser Seite haben wir die Vorschriften und Regeln anschaulich zusammengestellt.

Weitere Informationen zur Arbeit der FSK und den Alterseinstufungen findet man unter: www.spio.de

Die Einstufung durch die FSK schützt jedoch nicht vor falschen Erwartungen und Fehlinterpretationen bei der altersgerechten Filmauswahl. Das FSK-Label erhebt weder den Anspruch, ein Qualitätssiegel zu sein noch als pädagogische Empfehlung zu gelten. – Aus diesem Grunde verwenden wir bei Kinderfilmen noch eine zusätzliche Kennzeichnung: „empfohlen ab … Jahren.“

Wir orientieren uns dabei an den Einstufungen in: www.kinderfilmwelt.de